# Mitgliedsbeiträge

Nach § 10 Z 6 der Statuten obliegt die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge der Generalversammlung.

Die Mitgliedsbeiträge werden in einer Mindesthöhe festgesetzt, einzelne Mitglieder können jedoch höhere Beiträge leisten.

Die Zahlung kann entweder monatlich oder jährlich im Voraus erfolgen.

Die Mindestbeiträge werden wie folgt festgesetzt:

| Mitgliedskategorie                                 | monatlich | jährlich |
| -------------------------------------------------- | --------- | -------- |
| Außerordentliche Mitglieder (natürliche Personen)  | 5 €       | 50 €     |
| Außerordentliche Mitglieder (juristische Personen) | 100 €     | 1000 €   |
| Ordentliche Mitglieder                             | 10 €      | 100 €    |

Der Vorstand ist berechtigt, in Einzelfällen die Beiträge zu erlassen oder zu reduzieren.